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Kauf und Transport aus einem anderen EU-Land
Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabakwaren)
Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der EU-Verbrauchsteuerrichtlinie (2008/118 / EG) wird die Verbrauchsteuer auf „verbrauchsteuerpflichtige Waren erhoben, die von einer Privatperson für den Eigenbedarf erworben und von dieser von einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert werden nur in dem Mitgliedstaat erhoben werden, in dem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren erworben werden.“ Gemäß § 72 Abs. 1 des Verbrauchsteuergesetzes (182/2010) wird die Verbrauchsteuer nicht auf Erzeugnisse erhoben, die in einem anderen Mitgliedstaat zum Verbrauch freigegeben werden und die eine Person für den eigenen Gebrauch erwirbt und nach Hause bringt. Zigaretten, Zigarren, Drehtabak und Pfeifentabak, flüssige Nikotin- und Kräuterrauchprodukte können in begrenzten Mengen eingeführt werden. Sie können Alkohol und Tabakwaren zollfrei für den Eigenbedarf einführen, also für sich selbst, Ihre Familie oder als Geschenk.
Bestellung im E-Shop
Online-Shopping aus dem Ausland ist einfach und problemlos. Aus EU-Staaten bestellte alkoholische Getränke und Tabakwaren müssen nicht verzollt werden, jedoch ist auf diese Produkte eine Verbrauchsteuer zu entrichten. Alkoholische Getränke und Tabakwaren können nur dann steuerfrei eingeführt werden, wenn Sie diese für den Eigenbedarf gekauft und selbst in das Aufenthaltsland transportiert haben. Wenn Sie alkoholische Getränke aus einem anderen EU-Land bestellen und die Produkte nicht in das Gastland transportieren, sondern den Transport der Produkte selbst organisieren, spricht man von „Fernkauf“ und Sie sind zur Zahlung der Verbrauchsteuern (Alkoholverbrauchsteuer und Verpackungssteuer), die in Ihrem Wohnsitzland gilt.
Wenn der Verkäufer der Ware (E-Shop) die Beförderung der Produkte in Ihr Heimatland organisiert und die erforderlichen Verbrauchsteuern in Ihrem Namen bezahlt, spricht man von „Fernabsatz“.
Beim Kauf von Alkohol und Tabak sind zudem die unterschiedlichen Altersbeschränkungen der EU-Staaten zu beachten.
Der Online-Shop von SuperAlko Viinarannasta International bietet Kunden nur die Möglichkeit des Fernkauf, wir bieten keinen Fernabsatz an. Kunden, die Waren in einem anderen EU-Land bestellen, müssen die Ware entweder selbst abholen oder einen Kurierdienst bestellen, der ihnen die Ware direkt zustellt.
So bestellen Sie Produkte im E-Shop in einem anderen EU-Staat (Fernkauf)
1) eine Bestellung im E-Shop aufgeben
2) Überprüfen Sie das Gewicht der bestellten Ware im Warenkorb
3) Wählen Sie den Shop aus, in dem die Ware an Sie oder den Kurier übergeben wird
4) Wählen Sie das Transportunternehmen (Kurier) aus, das die Ware liefert.
Folgende Transportunternehmen liefern beispielsweise Waren in EU-Länder:
DHL www.dhl.com
DPD www.dpd.com
FBS Delivery www.kuljetussuomeen.fi www.finbaltdelivery.eu www.swedbaltdelivery.eu
Sky Cargo www.sky-cargo.shop
5) Senden Sie die E-Mail-Adresse des E-Shops (info@viinarannasta.eu) die für die Lieferung der Waren erforderlichen Informationen:
a) welches Transportunternehmen (Kurier) verwendet wird b) wann (Datum) der Kurier die Ware im Geschäft abholt
Zusätzliche Information:
E-Shop: info@viinarannasta.eu
Telefon: +372 55675165